Krankentransport  
 

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

durch die Gesundheitsreform ergeben sich seit dem 01.01.2004 erhebliche Veränderungen, insbesondere auch hinsichtlich der Übernahme der Fahrkosten durch Ihre Krankenkasse. Mit wenigen Ausnahmen ist die Übernahme der Fahrkosten zur ambulanten Behandlung ersatzlos gestrichen. Selbst die wenigen Ausnahmefälle bedürfen neben der Bescheinigung der zwingenden medizinischen Notwendigkeit zusätzlich der vorherigen Genehmigung Ihrer Krankenkasse.
Was als Ausnahmefall angesehen wird und wie ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, wurde in einer vorläufigen Richtlinie Anfang Dezember 2003 erlassen.

Als unsere langjährigen Fahrgäste wollen wir Sie informieren und auch bei der Durchsetzung Ihrer - allerdings deutlich reduzierten - Ansprüche weitmöglichst unterstützen.

Der erforderliche Antrag auf Genehmigung muss allerdings kurzfristig an Ihre Krankenkasse gestellt werden, damit die Genehmigung rechtzeitig erteilt werden kann. Hierzu bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Wenden Sie sich dazu an uns, damit wir die Anträge gegebenenfalls für Sie vorbereiten und bei der Einholung der zusätzlich erforderlichen Bescheinigungen behilflich sein können. Über alle weiteren Neuerungen zu diesem Thema werden wir Sie zeitnah informieren.

Alle Angaben beruhen auf den der Geschäftsführung aktuell vorliegenden Erkenntnissen. Bei der in den ca. 350 Krankenkassen sehr unterschiedlichen Auslegung der Veränderungen erhebt die Information keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit.

Insbesondere bietet sie keine Rechtsgrundlage für Haftungsansprüche gegen die TFR GmbH.

Patienten-Merkblatt für die neue Situation der Krankenfahrten (*.pdf)

 
 

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