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Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
durch die Gesundheitsreform ergeben sich
seit dem 01.01.2004 erhebliche Veränderungen, insbesondere auch hinsichtlich der Übernahme der Fahrkosten
durch Ihre Krankenkasse. Mit wenigen Ausnahmen ist die Übernahme
der Fahrkosten zur ambulanten Behandlung ersatzlos gestrichen. Selbst
die wenigen Ausnahmefälle bedürfen neben der Bescheinigung der
zwingenden medizinischen Notwendigkeit zusätzlich der vorherigen Genehmigung Ihrer Krankenkasse.
Was als Ausnahmefall angesehen wird und wie ein Genehmigungsverfahren
durchzuführen ist, wurde in einer vorläufigen Richtlinie
Anfang Dezember 2003 erlassen.
Als unsere langjährigen Fahrgäste wollen wir Sie informieren
und auch bei der Durchsetzung Ihrer - allerdings deutlich reduzierten - Ansprüche weitmöglichst unterstützen.
Der erforderliche Antrag auf Genehmigung muss allerdings kurzfristig
an Ihre Krankenkasse gestellt werden,
damit die Genehmigung rechtzeitig erteilt
werden kann. Hierzu bieten wir Ihnen unsere Unterstützung
an. Wenden Sie sich dazu an uns, damit wir die Anträge gegebenenfalls
für Sie vorbereiten und bei der Einholung der zusätzlich erforderlichen
Bescheinigungen behilflich sein können. Über alle weiteren Neuerungen
zu diesem Thema werden wir Sie zeitnah informieren.
Alle Angaben beruhen auf den der Geschäftsführung
aktuell vorliegenden Erkenntnissen. Bei der in den ca. 350 Krankenkassen
sehr unterschiedlichen Auslegung der Veränderungen erhebt die Information
keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit.
Insbesondere bietet sie keine Rechtsgrundlage für Haftungsansprüche
gegen die TFR GmbH.
Patienten-Merkblatt
für die neue Situation der Krankenfahrten (*.pdf)

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